Familie & Schutzfristen

Schwangerschaft und Elternschaft bringen feste gesetzliche Schutzfristen und Anmeldefristen mit sich. Unsere Rechner zeigen dir auf Basis von Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wann welche Frist beginnt und endet.

Der Mutterschutz umfasst eine Schutzfrist von sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen danach — bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist danach auf zwölf Wochen. Kommt das Kind später als errechnet, verkürzt sich die Frist davor nicht: Die fehlenden Tage werden hinten angehängt, sodass die volle Schutzzeit erhalten bleibt. Während dieser Zeit sichern Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss dein bisheriges Nettoeinkommen weitgehend ab.

An den Mutterschutz schließt sich häufig die Elternzeit an. Sie kann bis zu drei Jahre je Kind dauern und muss gegenüber dem Arbeitgeber fristgerecht angemeldet werden — in der Regel spätestens sieben Wochen vor Beginn (§ 16 BEEG). Wer diese Anmeldefrist kennt und einplant, vermeidet Lücken bei Kündigungsschutz und Planung.

Ein besonderer Kündigungsschutz begleitet diese Lebensphase: Von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt sowie während der Elternzeit ist eine Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich. Unsere Rechner helfen dir, die maßgeblichen Termine sicher zu bestimmen — mit Zeitstrahl, Quellen und aktuellem Rechtsstand. Bewusst ausgeklammert sind reine Geldleistungen wie das Elterngeld, die von den zuständigen Behörden berechnet werden.

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