Überstunden berechnen

Berechne deinen Überstunden-Saldo aus Soll- und Ist-Stunden und sieh, was die Mehrarbeit wert ist. Mit Hinweisen zu Auszahlung, Freizeitausgleich und steuerfreien Zuschlägen.

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Überstunden berechnen und richtig bewerten

Mehrarbeit summiert sich schnell — doch wie viele Überstunden hast du wirklich angesammelt, und was sind sie wert? Der Überstunden-Rechner ermittelt deinen Saldo aus Soll- und Ist-Stunden und zeigt dir auf Wunsch den Geldwert. Mindestens so wichtig wie die Zahl sind aber die Spielregeln dahinter — die erklären wir hier.

So funktioniert die Berechnung

Der Saldo ist denkbar einfach: Ist-Stunden minus Soll-Stunden. Liegt das Ergebnis über null, hast du Überstunden aufgebaut; liegt es darunter, sind es Minusstunden. Mit deinem Stundenlohn berechnet das Tool zusätzlich den Wert der Mehrarbeit zum Grundlohn — ohne etwaige Zuschläge, die sich erst aus Vertrag oder Tarif ergeben. So hast du in Sekunden eine belastbare Ausgangszahl, auf die du dann je nach Regelung Zuschläge aufschlagen oder die du in Freizeitausgleich umrechnen kannst.

Müssen Überstunden überhaupt bezahlt werden?

Nur unter Bedingungen. Vergütungspflichtig sind Überstunden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden und keine wirksame Abgeltungsregelung besteht. Pauschalklauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind häufig unwirksam, wenn sie den Umfang nicht klar begrenzen. Im Streitfall musst du darlegen, wann du welche Überstunden auf wessen Veranlassung geleistet hast — eine saubere Dokumentation ist daher Gold wert.

Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt eine Regelung, besteht in der Regel ein Anspruch auf Vergütung zum normalen Stundenlohn. Ein gesetzlicher Zuschlag für Überstunden existiert nicht — anders als oft angenommen.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Zuschläge gibt es nur kraft Vertrag oder Tarif. Steuerlich begünstigt sind nach § 3b EStG aber bestimmte Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten:

Steuerfreie Zuschläge (§ 3b EStG, bezogen auf den Grundlohn)
Art der ArbeitSteuerfrei bis
Nachtarbeit (20–6 Uhr)25 %
Nachtarbeit (0–4 Uhr, bei Beginn vor 0 Uhr)40 %
Sonntagsarbeit50 %
Gesetzliche Feiertage125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai150 %

Musst du Überstunden überhaupt leisten?

Nicht jede Anordnung von Mehrarbeit musst du befolgen. Eine Pflicht zu Überstunden besteht nur, wenn sie sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt — oder in einem echten Notfall, etwa zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens. Eine pauschale Klausel, nach der du „auf Anordnung Überstunden zu leisten“ hast, ist zwar verbreitet, muss aber durch ein berechtigtes betriebliches Interesse gedeckt sein und darf dich nicht unangemessen benachteiligen. Ohne eine solche Grundlage kannst du Mehrarbeit grundsätzlich ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen. Umgekehrt gilt: Wer freiwillig und ohne Veranlassung länger bleibt, kann dafür später in der Regel keine Vergütung verlangen. Entscheidend ist also immer das Zusammenspiel aus Anordnung beziehungsweise Duldung auf der einen und einer wirksamen vertraglichen Grundlage auf der anderen Seite — beides solltest du im Blick behalten, bevor du Überstunden ansammelst.

Was übliche Überstundenzuschläge sind

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sehen viele Tarif- und Arbeitsverträge Zuschläge für Mehrarbeit vor. Üblich sind Aufschläge von 25 Prozent auf den Stundenlohn, in einigen Branchen auch gestaffelt nach Zahl der Überstunden oder höher bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese vertraglichen Zuschläge sind klar zu unterscheiden von den steuerfreien Zuschlägen nach § 3b EStG: Letztere regeln nur, bis zu welchem Prozentsatz ein vereinbarter Zuschlag steuer- und sozialabgabenfrei bleibt — sie begründen den Zuschlag aber nicht. Erst kommt also die vertragliche Vereinbarung, dann die steuerliche Begünstigung. Der Rechner weist den Wert deiner Mehrarbeit bewusst zum reinen Grundlohn aus, damit du etwaige Zuschläge anschließend gezielt aufschlagen kannst.

Überstunden und Steuern

Wird Mehrarbeit ausgezahlt, ist sie grundsätzlich wie normaler Arbeitslohn steuer- und sozialabgabenpflichtig — eine pauschale Steuerfreiheit für Überstunden gibt es im laufenden Recht nicht. Steuerlich begünstigt sind allein die genannten Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, und auch nur innerhalb der Grenzen des § 3b EStG. Wer Überstunden stattdessen in Freizeit ausgleicht, hat keinen unmittelbaren Steuereffekt: Die freie Zeit wird einfach mit dem laufenden Gehalt vergütet. Für die Frage, was netto übrig bleibt, lohnt deshalb der Blick auf das Gesamtbild aus Grundlohn, Zuschlägen und der persönlichen Steuerbelastung.

Krankheit, Urlaub und Feiertage im Stundenkonto

Beim Führen des Arbeitszeitkontos kommt es darauf an, dass Ausfallzeiten korrekt verbucht werden. An Urlaubstagen, Feiertagen und Krankheitstagen gilt das Soll als erfüllt — du musst diese Stunden nicht nacharbeiten, und es dürfen dadurch keine Minusstunden entstehen. Gerade bei Teilzeit mit ungleicher Wochenverteilung wird hier oft falsch gerechnet, indem ein pauschales Tagessoll statt der konkret geplanten Stunden gutgeschrieben wird. Wenn dein Konto nach einem Feiertag unerwartet ins Minus rutscht, lohnt der Abgleich mit dem Arbeitsstunden-Rechner, der das taggenaue Soll inklusive Feiertagen deines Bundeslandes ermittelt. Nur mit einem sauberen Soll ist auch dein Überstundensaldo verlässlich.

Mehrarbeit oder Überstunden — der feine Unterschied

Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber Verschiedenes. Überstunden sind alle Stunden, die du über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistest. Mehrarbeit im engeren Sinne meint die Stunden über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Für eine Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden ist die 26. Stunde bereits eine Überstunde, von Mehrarbeit im gesetzlichen Sinn ist man da aber noch weit entfernt. Für die Vergütung ist in erster Linie der vertragliche Maßstab entscheidend — also deine individuell vereinbarte Sollarbeitszeit. Genau diese trägst du im Rechner als Soll ein.

So dokumentierst du Überstunden richtig

Im Streit um Überstunden entscheidet fast immer die Beweislage. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts musst du als Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen du von wann bis wann gearbeitet hast und dass die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde. Der Arbeitgeber muss darauf konkret erwidern. Was du festhalten solltest:

  • Datum und genaue Uhrzeiten von Arbeitsbeginn und -ende sowie der Pausen.
  • Anlass und Veranlassung — wer die Mehrarbeit angeordnet oder gewusst und geduldet hat.
  • Belege wie E-Mails, Zeiterfassungsauszüge, Schichtpläne oder Chatnachrichten.

Seit der Rechtsprechung zur generellen Arbeitszeiterfassung ist der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Eine eigene, fortlaufend geführte Aufzeichnung bleibt für dich aber die beste Absicherung.

Ausschlussfristen — die unterschätzte Gefahr

Viele Ansprüche auf Überstundenvergütung scheitern nicht am Recht, sondern an der Zeit. Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Ausschluss- oder Verfallfristen: Wer seine Ansprüche nicht innerhalb einer bestimmten Frist — oft drei Monate — schriftlich geltend macht, verliert sie. Solche Klauseln sind zulässig, müssen aber eine Mindestfrist von drei Monaten einräumen und auf beide Vertragsparteien gleich anwendbar sein. Manche Tarifverträge verlangen zusätzlich, dass du den Anspruch nach erfolgloser schriftlicher Geltendmachung innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich verfolgst. Prüfe deinen Vertrag deshalb frühzeitig und mache offene Überstunden lieber zu früh als zu spät geltend.

Überstunden und Mindestlohn

Ein wichtiger Schutz: Für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde — auch für Überstunden — muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Eine Abgeltungsklausel, die dazu führt, dass der Stundenlohn inklusive unbezahlter Überstunden unter den Mindestlohn rutscht, ist insoweit unwirksam. Auch Ausschlussfristen greifen nicht für den Anspruch auf den Mindestlohnanteil — er lässt sich also nicht durch eine kurze Verfallfrist aushebeln. Das ist gerade in Branchen mit niedrigen Stundenlöhnen und vielen Überstunden ein starkes Argument.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nur überschreiten, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten acht Stunden nicht überschritten werden — höchstens aber zehn Stunden pro Werktag. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen. Diese Grenzen gelten unabhängig davon, ob Überstunden bezahlt werden.

Überstunden in Teilzeit

Teilzeitkräfte leisten Überstunden, sobald sie über ihre vereinbarte Stundenzahl hinaus arbeiten — nicht erst ab der Vollzeitschwelle. Heikel ist die Frage der Zuschläge: Eine Regelung, die einen Mehrarbeitszuschlag erst gewährt, wenn die Vollzeitarbeitszeit überschritten ist, kann Teilzeitbeschäftigte unzulässig benachteiligen. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben hierzu klargestellt, dass eine solche Schwelle gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG verstoßen kann, wenn sie überwiegend Frauen trifft. Teilzeitbeschäftigte sollten daher genau prüfen, ab welcher Stunde ein vereinbarter Zuschlag greift.

Überstundenabbau bei Kündigung

Endet das Arbeitsverhältnis, stellt sich die Frage, was mit einem Plus auf dem Arbeitszeitkonto passiert. Grundsätzlich gilt: Angesammelte Überstunden sind entweder durch Freizeit auszugleichen oder — wenn das nicht mehr möglich ist — in Geld auszuzahlen. Häufig wird in der Kündigungsphase eine Freistellung unter Anrechnung des Überstundenguthabens vereinbart. Achte darauf, dass eine solche Anrechnung ausdrücklich geregelt ist, damit dein Guthaben nicht stillschweigend verfällt. Regele Überstunden, Resturlaub und Arbeitszeugnis am besten gemeinsam im Rahmen der Beendigung.

Beispiel: Überstundensaldo eines Monats

Soll-Stunden (Monat)160 h
Tatsächlich geleistet178 h
Überstunden18 h
Wert zum Grundlohn (bei 20 €/h)360 €

Ob aus diesen 18 Stunden ein Auszahlungsanspruch von 360 € wird, hängt davon ab, ob die Mehrarbeit veranlasst war und ob Vertrag oder Tarif Auszahlung, Freizeitausgleich oder Zuschläge vorsehen. Den Grundlohn pro Stunde ermittelst du mit dem Stundenlohn-Rechner.

Vertrauensarbeitszeit und leitende Angestellte

Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die feste Kontrolle der Lage der Arbeitszeit — an der grundsätzlichen Vergütungspflicht für angeordnete oder geduldete Überstunden ändert das aber nichts. Auch hier gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Leitende Angestellte im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind dagegen von dessen Höchstarbeitszeitgrenzen ausgenommen; ob ihre Überstunden vergütet werden, richtet sich allein nach dem Arbeitsvertrag. Wer eine herausgehobene Position innehat, sollte daher genau prüfen, ob er rechtlich tatsächlich als leitender Angestellter gilt — der Begriff ist enger, als viele annehmen.

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt

Weigert sich der Arbeitgeber, berechtigte Überstunden auszugleichen, gehst du am besten schrittweise vor: Mache deinen Anspruch zunächst schriftlich und beziffert geltend und beachte dabei mögliche Ausschlussfristen. Hilft das nicht, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht folgen — dort trägst du die Darlegungs- und Beweislast für die geleisteten Stunden und ihre Veranlassung. Eine lückenlose Dokumentation und die Unterstützung durch Betriebsrat, Gewerkschaft oder einen Fachanwalt erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich. Oft lässt sich der Streit aber schon vermeiden, wenn Mehrarbeit von Anfang an transparent erfasst und zeitnah ausgeglichen wird.

Häufige Fehler

  • Nicht dokumentieren. Ohne Nachweis lassen sich Überstunden im Streitfall kaum durchsetzen.
  • Verfallfristen übersehen. Tarif- und Arbeitsverträge enthalten oft kurze Ausschlussfristen.
  • Zuschlag erwarten. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht.
  • Pauschalklausel akzeptieren. Unbegrenzte Abgeltungsklauseln sind häufig unwirksam.

Deinen Stundenlohn als Bewertungsgrundlage ermittelst du mit dem Stundenlohn-Rechner; die Arbeitstage eines Zeitraums mit dem Arbeitstage-Rechner.

Häufige Fragen

Nur wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und keine wirksame Abgeltungsklausel besteht. Pauschalklauseln wie „mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ sind häufig unwirksam, wenn der Umfang nicht klar begrenzt ist.

Das richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne Regelung besteht in der Regel ein Anspruch auf Vergütung der geleisteten Überstunden zum normalen Stundenlohn — ein automatischer Zuschlag ergibt sich daraus nicht.

Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es nicht. Zuschläge ergeben sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Steuerfrei sind z. B. 25 % für Nachtarbeit (20–6 Uhr), 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen — jeweils bezogen auf den Grundlohn und bis zu bestimmten Stundenlohn-Grenzen.

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nur überschreiten, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden — maximal 10 Stunden pro Werktag (ArbZG). Ruhezeiten von 11 Stunden sind einzuhalten.

Überstunden können verfallen, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschluss- bzw. Verfallfristen vorsehen. Dokumentiere deine Stunden, um Ansprüche fristgerecht geltend machen zu können.

AR
arbeitsrechner-Redaktion
Recht & Rechner (KI-gestützt)

Die arbeitsrechner-Redaktion erstellt und pflegt die Rechner und Ratgeber dieses Portals KI-gestützt. Jede Berechnungslogik und jeder Text wird gegen die einschlägigen Gesetze (BGB, KSchG, BUrlG, MuSchG, BEEG) und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung abgeglichen, bevor sie online gehen. Wir ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen & Rechtsstand
§ 3b EStG — steuerfreie Zuschläge
ArbZG — Höchstarbeitszeit & Ruhezeiten
Rechtsstand: 1. Juni 2026 · zuletzt geprüft 06/2026

Hinweis — dieser Rechner gibt eine erste Orientierung auf Basis der gesetzlichen Regelungen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Im Zweifel wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.