Arbeitstage zwischen zwei Daten berechnen
Wie viele Arbeitstage liegen in einem Projektzeitraum, einer Krankschreibung oder zwischen heute und einem Stichtag? Der Arbeitstage-Rechner zählt die Werktage zwischen zwei Daten und zieht Wochenenden sowie die gesetzlichen Feiertage deines Bundeslandes ab — letztere automatisch und jahresunabhängig. Das ist genauer als jede grobe Schätzung über „etwa 21 Arbeitstage pro Monat“.
So funktioniert die Berechnung — Schritt für Schritt
- Schritt 1 — Zeitraum durchgehen. Der Rechner prüft jeden Kalendertag zwischen Start- und Enddatum (beide eingeschlossen).
- Schritt 2 — Wochenenden aussortieren. Samstage und Sonntage zählen nicht als Arbeitstage.
- Schritt 3 — Feiertage abziehen. Gesetzliche Feiertage deines Bundeslandes, die auf einen Werktag fallen, werden abgezogen — Feiertage am Wochenende ändern nichts.
Die beweglichen Feiertage rund um Ostern — Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam — berechnet das Tool über das Osterdatum nach der Gaußschen Osterformel. Dadurch ist das Ergebnis in jedem Jahr korrekt, ohne dass eine Tabelle gepflegt werden müsste.
Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Fronleichnam, Allerheiligen, der Reformationstag oder Mariä Himmelfahrt gelten nur in bestimmten Bundesländern. Für ein korrektes Ergebnis ist die Auswahl deines Bundeslandes deshalb entscheidend.
Feiertage in Deutschland — bundesweit und je Bundesland
Neun Feiertage gelten in ganz Deutschland. Alle weiteren sind Ländersache — und genau deshalb kann dieselbe Zeitspanne in Bayern weniger Arbeitstage haben als in Berlin.
| Feiertag | Gilt in |
|---|---|
| Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. & 2. Weihnachtstag | bundesweit (alle 16 Länder) |
| Heilige Drei Könige | BW, BY, ST |
| Fronleichnam | BW, BY, HE, NW, RP, SL |
| Mariä Himmelfahrt | SL (sowie Teile Bayerns) |
| Reformationstag | BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH |
| Allerheiligen | BW, BY, NW, RP, SL |
| Buß- und Bettag | SN |
| Internationaler Frauentag | BE, MV |
| Weltkindertag | TH |
Typische Anwendungsfälle
Das Tool ist ein verlässlicher Begleiter im Büroalltag: für die Berechnung von Lieferfristen und Projektlaufzeiten, zur Planung von Urlaub und Brückentagen, für die Ermittlung von Entgeltfortzahlungs- oder Karenzzeiträumen, für die Kapazitätsplanung im Team und überall dort, wo es auf echte Arbeitstage statt bloßer Kalendertage ankommt. Wer mit wenig Urlaub viele freie Tage herausholen will, kombiniert das Ergebnis sinnvoll mit dem Brückentage-Planer.
Was der Rechner voraussetzt
Zugrunde liegt die übliche Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Arbeitest du nach einem abweichenden Modell — etwa an sechs Tagen oder in Teilzeit mit fester Tagesverteilung —, nutze das Ergebnis als Ausgangsbasis und passe es an deine individuelle Verteilung an. Beachte außerdem: Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage und werden als Arbeitstage gezählt, auch wenn viele Betriebe an diesen Tagen freigeben. Für die Planung deines Jahresurlaubs hilft dir der Urlaubsanspruch-Rechner.
Häufige Fragen
Als Arbeitstage gelten standardmäßig Montag bis Freitag. Wochenenden werden ausgeschlossen, ebenso die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes. Start- und Endtag kannst du je nach Bedarf ein- oder ausschließen.
Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Fronleichnam, Allerheiligen oder der Reformationstag gelten nur in bestimmten Bundesländern. Für ein korrektes Ergebnis ist die Auswahl daher entscheidend.
Ja. Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam werden über das Osterdatum für jedes Jahr automatisch berechnet — der Rechner ist dadurch jahresunabhängig korrekt.
Der Rechner geht von der üblichen 5-Tage-Woche aus. Für abweichende Arbeitszeitmodelle nutze das Ergebnis als Basis und passe es an deine individuelle Verteilung der Arbeitstage an.
Beide Tage werden mitgezählt, sofern sie auf einen Werktag fallen. Bei einem Zeitraum, der morgens an einem Tag beginnt und an einem anderen endet, sind also beide Randtage in der Arbeitstage-Summe enthalten.
Nein, der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage und werden als Arbeitstage gezählt. Viele Betriebe gewähren hier zwar frei, gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.
Typische Anwendungsfälle sind die Berechnung von Lieferfristen und Projektlaufzeiten, die Planung von Urlaub und Brückentagen sowie die Ermittlung von Entgeltfortzahlungs- oder Karenzzeiträumen — überall dort, wo echte Arbeitstage statt bloßer Kalendertage zählen.