Kündigung & Vertragsende

Eine Kündigung wirft fast immer dieselben Fragen auf: Welche Frist gilt, steht mir eine Abfindung zu, und drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld? Unsere Rechner geben dir in Sekunden eine erste, fachlich geprüfte Orientierung — verständlich erklärt und mit Quellenangabe.

Ob du selbst kündigen möchtest oder eine Kündigung erhalten hast: Die rechtliche Ausgangslage ist je nach Rolle eine andere. Für die Eigenkündigung durch Arbeitnehmende gilt grundsätzlich die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt dagegen der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit stufenweise bis auf sieben Monate (§ 622 BGB). Genau diese Unterscheidung bildet der Dual-Modus in jedem Rechner ab.

Hast du eine Kündigung bekommen, zählt vor allem eine Frist: die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Wer sie versäumt, dem gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Daneben spielen die Schriftform (§ 623 BGB), der Zugang der Kündigung und ein etwaiger Sonderkündigungsschutz (etwa in Schwangerschaft oder Elternzeit) eine Rolle.

Beim Thema Abfindung herrscht ein verbreiteter Irrtum: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Sie ist meist Verhandlungssache, häufig im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Und wer über einen Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nachdenkt, sollte die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) kennen, bevor er unterschreibt.

Alle Berechnungen auf diesen Seiten beruhen auf dem aktuellen Rechtsstand und werden gegen die einschlägigen Gesetze — insbesondere BGB und Kündigungsschutzgesetz — sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung abgeglichen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, geben dir aber eine fundierte, nachvollziehbare erste Einordnung.

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