Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen
Dein Monatsgehalt sagt wenig darüber aus, was du tatsächlich pro Stunde verdienst — das hängt von deiner Wochenarbeitszeit ab. Zwei Menschen mit identischem Gehalt können sehr unterschiedliche Stundenlöhne haben, wenn der eine 35 und der andere 42 Stunden pro Woche arbeitet. Der Stundenlohn-Rechner legt dein Bruttogehalt auf die durchschnittlichen Monatsstunden um und zeigt dir Stunden-, Tages-, Wochen- und Jahreslohn auf einen Blick.
So funktioniert die Berechnung — Schritt für Schritt
Hinter dem Ergebnis steckt eine einfache Formel, die du in drei Schritten nachvollziehen kannst:
- Schritt 1 — Monatsstunden ermitteln. Multipliziere deine Wochenstunden mit dem Faktor 4,33. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 173,2 Stunden im Monat.
- Schritt 2 — Stundenlohn berechnen. Teile dein Bruttomonatsgehalt durch diese Monatsstunden. 3.000 € geteilt durch 173,2 ergeben rund 17,32 € pro Stunde.
- Schritt 3 — weitere Werte ableiten. Aus dem Stundenlohn ergeben sich Tageslohn (Stundenlohn mal Tagesstunden), Wochenlohn (Monatsgehalt geteilt durch 4,33) und Jahreslohn (Monatsgehalt mal 12).
Warum gerade der Faktor 4,33? Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate sind das 52 ÷ 12 ≈ 4,33 Wochen pro Monat. Mit diesem Faktor werden die unterschiedlich langen Monate geglättet, sodass dein Stundenlohn übers Jahr konstant bleibt — anders als wenn man stur mit „pro Monat etwa 4 Wochen“ rechnen würde.
Der Rechner arbeitet bewusst mit Brutto-Werten. Dein Netto-Stundenlohn hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und weiteren individuellen Faktoren ab und lässt sich seriös nur mit einem vollständigen Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Sicht
Der Stundenlohn ist für beide Zielgruppen interessant — aber aus unterschiedlichem Blickwinkel. Schalte oben einfach den Modus um:
- Arbeitnehmer-Ansicht. Hier steht dein persönlicher Brutto-Stundenlohn im Vordergrund — die ehrliche Antwort auf die Frage „Was verdiene ich eigentlich pro Stunde?“. Ideal, um Stellenangebote zu vergleichen oder den Wert von Überstunden einzuschätzen.
- Arbeitgeber-Ansicht. Für die Personalplanung ergänzt der Rechner eine Näherung der Lohnkosten je Stunde inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (grob rund 21 %). Der exakte Wert hängt von Umlagen, Beitragssätzen und betrieblichen Faktoren ab und dient nur als erste Orientierung.
Brutto statt Netto — warum das hier richtig ist
Der Rechner arbeitet bewusst mit Brutto-Werten. Das ist kein Mangel, sondern Absicht: Dein Netto-Stundenlohn hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse, Kinderfreibeträgen und weiteren individuellen Faktoren ab und lässt sich seriös nur mit einem vollständigen Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Der Brutto-Stundenlohn dagegen ist objektiv vergleichbar — er eignet sich deshalb am besten, um Angebote und Arbeitszeitmodelle gegenüberzustellen.
Mindestlohn — liegt dein Stundenlohn darüber?
Ein wichtiger Anwendungsfall: der Abgleich mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Rechne dein Gehalt in den Stundenlohn um und vergleiche das Ergebnis mit dem aktuellen Mindestlohn. Liegt dein rechnerischer Wert darunter, hast du in der Regel Anspruch auf die Differenz — und zwar unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Der Mindestlohn ist eine zwingende Untergrenze, auf die nicht wirksam verzichtet werden kann. Besonders relevant ist das bei Festgehältern mit vielen unbezahlten Überstunden, weil dadurch der effektive Stundenlohn sinkt.
Worauf du achten solltest
- Pausen. Gesetzliche Ruhepausen zählen in der Regel nicht als bezahlte Arbeitszeit. Rechne mit deiner vertraglichen Arbeitszeit ohne Pausen.
- Sonderzahlungen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Monatsgehalt nicht enthalten. Beziehst du sie ein, steigt dein effektiver Jahresstundenlohn.
- Schwankende Stunden. Bei stark schwankender Arbeitszeit liefert der Durchschnitt über das Jahr das aussagekräftigste Bild.
Tages-, Wochen- und Jahreslohn — die Umrechnungen im Detail
Aus dem Stundenlohn lassen sich alle weiteren Bezugsgrößen ableiten. Der Rechner zeigt sie direkt mit an, hier die Logik dahinter:
| Größe | Formel | Beispiel |
|---|---|---|
| Stundenlohn | Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) | ≈ 17,32 € |
| Tageslohn | Stundenlohn × Tagesstunden | ≈ 138,55 € (bei 8 h) |
| Wochenlohn | Monatsgehalt ÷ 4,33 | ≈ 692,84 € |
| Jahreslohn | Monatsgehalt × 12 | 36.000,00 € |
Wichtig: Alle Werte sind Brutto und gehen von einer gleichmäßigen Verteilung über das Jahr aus. Bei stark schwankenden Stunden ist der Jahresdurchschnitt die ehrlichste Bezugsgröße.
Stundenlohn im Gehaltsvergleich
Der größte Nutzen des Stundenlohns liegt im Vergleich: Zwei Stellenangebote mit identischem Monatsgehalt können sich im Stundenlohn deutlich unterscheiden, wenn die eine 35 und die andere 42 Wochenstunden vorsieht. Erst der Stundenlohn macht solche Angebote vergleichbar. Das gilt ebenso für den Wechsel von Vollzeit in Teilzeit, für die Bewertung von Mehrarbeit und für die Frage, ob sich ein längerer Arbeitsweg bei höherem Gehalt wirklich lohnt. Rechne im Zweifel beide Angebote auf den Stundenlohn herunter — die Zahl, die übrig bleibt, ist die ehrlichste Vergleichsbasis.
Lohnnebenkosten — die Arbeitgeber-Perspektive
Für Arbeitgeber endet die Rechnung nicht beim Bruttolohn. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie Umlagen — in Summe grob rund 21 % des Bruttolohns. Eine Arbeitsstunde, die der Beschäftigte mit 17,32 € brutto sieht, kostet das Unternehmen also eher rund 21 € — und mit Urlaub, Krankheit und Feiertagen, in denen nicht produktiv gearbeitet wird, liegen die echten Kosten pro tatsächlich geleisteter Stunde noch höher. Die HR-Ansicht des Rechners blendet diese Näherung mit ein; der genaue Wert hängt von den aktuellen Beitragssätzen ab.
Was beim Stundenlohn oft falsch gerechnet wird
Drei Stolperfallen führen regelmäßig zu falschen Ergebnissen. Erstens der Faktor: Wer statt 4,33 stur mit 4 Wochen pro Monat rechnet, überschätzt seinen Stundenlohn um rund 8 %. Zweitens die Pausen: Gesetzliche Ruhepausen sind keine bezahlte Arbeitszeit und gehören nicht in die Wochenstunden. Drittens Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Monatsgehalt nicht enthalten — beziehst du sie ein, steigt dein effektiver Jahresstundenlohn spürbar. Auch Bereitschafts- und Rufbereitschaftszeiten werden je nach Regelung unterschiedlich vergütet und sollten getrennt betrachtet werden.
Stundenlohn bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen
Der Stundenlohn ist modellunabhängig — aber die Bezugsgrößen unterscheiden sich, je nachdem wie du arbeitest:
- Vollzeit (meist 38–40 h): Standardfall. Monatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden ergibt den Stundenlohn. Tarifliche Vollzeit kann auch 37,5 oder 39 Stunden bedeuten — nutze deine vertragliche Wochenarbeitszeit, nicht pauschal 40.
- Teilzeit: Der Stundenlohn ist identisch zur Vollzeit (Diskriminierungsverbot, § 4 TzBfG) — nur die Stundenzahl und damit das Monatsgehalt sind niedriger. Wer das prüfen will, rechnet beide Modelle auf den Stundenlohn herunter; sie müssen gleich sein.
- Minijob: Auch hier gilt der Mindestlohn. Aus der Verdienstgrenze und deinem Stundenlohn ergibt sich die maximal mögliche Stundenzahl — das berechnet der Minijob-Rechner.
- Schicht- und Nachtarbeit: Der Grundstundenlohn bleibt gleich; hinzu kommen — falls vereinbart — steuerbegünstigte Zuschläge nach § 3b EStG, die du separat betrachten solltest.
In allen Modellen gilt: Erst wenn du Sonderzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Pausen sauber trennst, ist der ausgewiesene Stundenlohn wirklich aussagekräftig.
Stundenlohn als Basis für Zuschläge und Überstunden
Dein Stundenlohn ist nicht nur eine Vergleichszahl, sondern die Rechengrundlage für viele weitere Ansprüche. Überstunden werden — sofern sie überhaupt vergütet und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden — auf Basis des Stundenlohns abgerechnet, häufig zuzüglich eines Zuschlags von 25 oder 50 Prozent. Auch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG setzen prozentual auf dem Grundstundenlohn auf und sind in bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Selbst die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsentgelt orientieren sich am durchschnittlichen Verdienst pro Stunde. Wer seinen Stundenlohn kennt, kann deshalb sofort prüfen, ob eine Überstundenabrechnung oder ein Zuschlag korrekt berechnet wurde — und genau das rechnet der Überstunden-Rechner für deine Stundenzahl konkret aus.
Vom Bruttostundenlohn zum Netto
Der hier berechnete Stundenlohn ist ein Bruttowert — was tatsächlich auf dem Konto landet, ist weniger. Vom Brutto gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Wie viel das ist, hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und weiteren Faktoren ab; als grobe Orientierung bleiben je nach Einkommen etwa 60 bis 65 Prozent netto übrig. Wichtig für den Vergleich: Vergleiche immer Brutto mit Brutto oder Netto mit Netto — und nie einen Bruttostundenlohn mit einem Netto-Wunsch. Der Bruttostundenlohn ist die richtige Größe, wenn es um Mindestlohn, Zuschläge oder den Vergleich zweier Stellenangebote geht, weil all diese Regelungen auf das Brutto abstellen.
Vom Wunschstundenlohn zum Monatsgehalt
Die Rechnung funktioniert auch rückwärts. Wer weiß, welchen Stundenlohn er erzielen möchte, multipliziert ihn mit den Monatsstunden (Wochenstunden × 4,33) und erhält das nötige Bruttomonatsgehalt. Bei einem Wunsch von 25 € und 40 Wochenstunden sind das rund 4.330 € brutto im Monat. Besonders nützlich ist diese Richtung für die Honorarkalkulation Selbstständiger: Wer als Angestellter 25 € pro Stunde verdient, muss als Freelancer deutlich mehr ansetzen, weil er Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Steuern und auftragsfreie Zeiten allein trägt. Als Faustregel kursiert hier mindestens der doppelte bis dreifache Angestellten-Stundensatz — der konkrete Wert ergibt sich aus den eigenen Fixkosten und der planbaren Auslastung.
Branchen-Mindestlöhne und Tariflohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die absolute Untergrenze. In vielen Branchen gelten höhere, allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlöhne — etwa in der Pflege, am Bau, in der Gebäudereinigung oder im Elektrohandwerk. Liegt zusätzlich ein Tarifvertrag vor, kann der tarifliche Stundenlohn noch einmal deutlich darüber liegen und steigt regelmäßig in vereinbarten Stufen. Wenn du deinen errechneten Stundenlohn einordnen willst, lohnt daher der Blick nicht nur auf den gesetzlichen Mindestlohn, sondern auf den für deine Branche oder deinen Tarif geltenden Wert. Liegt dein Stundenlohn darunter, ist das ein starkes Argument in der nächsten Gehaltsverhandlung. Branchen-Mindestlöhne werden zudem regelmäßig angepasst — prüfe daher mindestens einmal im Jahr, ob der für dich geltende Wert gestiegen ist und ob dein vereinbartes Gehalt noch darüber liegt. Schon eine kleine Anhebung des Mindestlohns kann bei niedrigen Stundensätzen einen spürbaren Unterschied im Monatsverdienst ausmachen.
Verwandte Rechner
Arbeitest du in Teilzeit, rechnet der Teilzeit-Gehalt-Rechner dein Vollzeitgehalt anteilig herunter. Geht es dir um Mehrarbeit und Zuschläge, hilft der Überstunden-Rechner. Und wie viele Arbeitstage in einem Abrechnungszeitraum liegen, ermittelst du mit dem Arbeitstage-Rechner — alle drei findest du in der Kategorie Arbeitszeit & Lohn.
Häufige Fragen
Das Monatsgehalt wird auf die durchschnittlichen Monatsstunden umgelegt. Diese ergeben sich aus den Wochenstunden mal dem Faktor 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Beispiel: 3.000 € bei 40 Wochenstunden entsprechen rund 17,32 € pro Stunde.
Der Rechner arbeitet bewusst mit Brutto-Werten. Der Netto-Stundenlohn hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und weiteren individuellen Faktoren ab und lässt sich seriös nur mit einem vollständigen Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate ergibt das 52 ÷ 12 ≈ 4,33 Wochen pro Monat. Mit diesem Faktor werden schwankende Monatslängen geglättet, sodass der Stundenlohn übers Jahr konstant bleibt.
Der Rechner zeigt deinen tatsächlichen Stundenlohn. Vergleiche ihn mit dem gesetzlichen Mindestlohn: Liegt dein Wert darunter, hast du in der Regel Anspruch auf die Differenz — unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung.
Multipliziere den Stundenlohn mit den Wochenstunden und dem Faktor 4,33. Beispiel: 17,32 € × 40 × 4,33 ergibt rund 3.000 € Monatsgehalt. Der Rechner zeigt beide Richtungen.
Gesetzliche Ruhepausen gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit und werden nicht vergütet. Maßgeblich für den Stundenlohn ist deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ohne Pausen.
Nein. Der Rechner geht vom regulären Monatsgehalt aus. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben außen vor — beziehst du sie ein, steigt dein effektiver Jahresstundenlohn entsprechend.
Grundsätzlich ja, sofern keine abweichende Regelung besteht. Für Überstunden können zusätzlich Zuschläge anfallen; ob und in welcher Höhe, ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Details berechnet der Überstunden-Rechner.