Urlaub & Freizeit

Wie viele Urlaubstage stehen dir wirklich zu, was passiert mit dem Resturlaub bei einem Wechsel und wie holst du mit Brückentagen die meiste Freizeit heraus? Unsere Urlaubs-Rechner beantworten diese Fragen auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche — das entspricht vier Wochen bezahltem Urlaub und damit 20 Tagen in der üblichen Fünf-Tage-Woche. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr; der gesetzliche Anspruch ist nur die Untergrenze. Entscheidend für die Berechnung ist nicht die Stundenzahl, sondern die Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche — das macht den Urlaubsanspruch bei Teilzeit fair und nachvollziehbar.

Besonders bei Eintritt oder Austritt unterm Jahr weichen Bauchgefühl und gesetzlicher Anspruch oft voneinander ab. Hier entsteht der Urlaub anteilig: für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten kann im Austrittsjahr unter Umständen sogar der volle Jahresanspruch bestehen.

Auch beim Verfall von Urlaub hat sich viel getan: Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt nicht genommener Urlaub nur dann, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen — auch über den 31. März des Folgejahres hinaus.

Unsere Rechner berücksichtigen diese Regeln und geben dir in Sekunden eine geprüfte Orientierung — mit Quellenangabe und aktuellem Rechtsstand, für Arbeitnehmende ebenso wie für die Personalverwaltung.

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