Frist für die Kündigungsschutzklage berechnen

Gib den Tag ein, an dem dir die Kündigung zugegangen ist — der Rechner zeigt taggenau, bis wann die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss (§ 4 KSchG, drei Wochen), inklusive Wochenend- und Feiertagsverschiebung nach § 193 BGB.

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Deine Angaben
Tag, an dem die schriftliche Kündigung im Briefkasten lag bzw. übergeben wurde.
Maßgeblich für Feiertage ist das Bundesland des Arbeitsgerichts.

Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG — warum sie so wichtig ist

Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 Satz 1 KSchG). Diese Frist ist die vielleicht wichtigste Frist des gesamten Arbeitsrechts: Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) — unabhängig davon, ob sie inhaltlich berechtigt war. Der Rechner bestimmt das Fristende taggenau, einschließlich der Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn das rechnerische Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (§ 193 BGB).

So funktioniert die Berechnung — Schritt für Schritt

  • Schritt 1 — Fristbeginn. Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung: Sie ist zugegangen, wenn sie so in deinen Machtbereich gelangt ist, dass du unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konntest — der Einwurf in den Briefkasten genügt, Urlaub oder Krankheit schieben den Zugang in der Regel nicht hinaus. Der Zugangstag selbst wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).
  • Schritt 2 — Fristende. Die Frist endet mit Ablauf des Tages der dritten Woche, der nach seiner Bezeichnung dem Zugangstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB): Zugang am Dienstag → Fristende am Dienstag drei Wochen später, 24 Uhr.
  • Schritt 3 — § 193 BGB. Fällt dieses Ende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Gerichtsort gesetzlich anerkannten Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag. Der Rechner nutzt dafür die Feiertage deines gewählten Bundeslandes — inklusive der beweglichen Feiertage rund um Ostern.
Kündigung zugegangen (Dienstag)Beispiel: 01.09.2026
Rechnerisches Fristende (3 Wochen, Dienstag)22.09.2026
Zugang am Freitag, 11.12.2026 → rechnerisch 01.01.2027 (Feiertag)Fristende Montag, 04.01.2027
Eingang zählt, nicht Absendung

Entscheidend ist, dass die Klage bis 24 Uhr des letzten Tages beim Arbeitsgericht eingeht — per Post, Fax, beA oder über die Rechtsantragstelle. Die Zustellung an den Arbeitgeber darf später erfolgen, wenn sie „demnächst" geschieht (§ 167 ZPO). Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang; wegen der Tragweite ist anwaltliche Beratung trotzdem dringend zu empfehlen.

Für wen und für welche Kündigungen die Frist gilt

Die Drei-Wochen-Frist gilt für jede schriftliche Kündigung des Arbeitgebers — auch dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz im Übrigen gar nicht anwendbar ist, etwa im Kleinbetrieb mit in der Regel zehn oder weniger Beschäftigten oder in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Denn mit der Klage werden nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern alle Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht: fehlende Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG), Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung), Diskriminierung oder Maßregelung. Für die außerordentliche (fristlose) Kündigung gilt die Frist entsprechend (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG).

Nur eine Kündigung, die bereits an der Schriftform scheitert (§ 623 BGB — etwa per E-Mail, WhatsApp oder mündlich), setzt die Frist nicht in Gang, denn § 4 KSchG knüpft an den Zugang der schriftlichen Kündigung an. Verlasse dich darauf aber nicht ohne Beratung: Im Zweifel ist die vorsorgliche Klage binnen drei Wochen der sichere Weg.

Frist versäumt — was jetzt noch geht

Nach Ablauf der drei Wochen hilft nur noch die nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG). Sie setzt voraus, dass du trotz Anwendung aller dir nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klageerhebung verhindert warst — anerkannte Fälle sind etwa eine schwere Erkrankung ohne Vertretungsmöglichkeit, eine unverschuldet verspätete Kenntnis vom Zugang der Kündigung oder die unverschuldet späte Kenntnis einer Schwangerschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses gestellt werden; nach sechs Monaten ab dem Ende der versäumten Frist ist er ausgeschlossen (§ 5 Abs. 3 KSchG). Die Hürden sind hoch — die Frist von vornherein zu wahren ist immer der bessere Weg.

Für Arbeitgeber und HR

Aus Arbeitgebersicht markiert das Fristende den Zeitpunkt, ab dem Planungssicherheit besteht: Geht bis dahin keine Klage ein, ist die Kündigung nach § 7 KSchG wirksam — Rückstellungen, Nachbesetzung und Zeugniserstellung lassen sich daran ausrichten. Beachte, dass die Frist erst mit dem nachweisbaren Zugang beginnt; eine saubere Zustellung (Bote mit Protokoll, persönliche Übergabe gegen Quittung) verhindert Streit über den Fristbeginn. Bei zustimmungsbedürftigen Kündigungen (etwa § 17 MuSchG, § 168 SGB IX) beginnt die Frist für die Arbeitnehmerseite erst mit der Bekanntgabe der Behördenentscheidung (§ 4 Satz 4 KSchG) — die Wartezeit verlängert sich entsprechend.

Fristen im Überblick

Die Fristen rund um die Kündigungsschutzklage
FristBerechnungGrundlage
Kündigungsschutzklage3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung§ 4 Satz 1 KSchG
FristendeTag der 3. Woche, der dem Zugangstag entspricht, 24 Uhr§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB
Ende an Sa/So/FeiertagVerschiebung auf den nächsten Werktag§ 193 BGB
Fristlose Kündigungebenfalls 3 Wochen§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Nachträgliche Zulassung2 Wochen nach Behebung des Hindernisses, max. 6 Monate§ 5 KSchG
Behördliche Zustimmung nötigFrist ab Bekanntgabe der Behördenentscheidung§ 4 Satz 4 KSchG

Häufige Fehler und Missverständnisse

  • Auf Verhandlungen vertrauen. Gespräche über Abfindung oder Aufhebungsvertrag hemmen die Frist nicht — sie läuft weiter, auch während der Arbeitgeber „noch prüft".
  • Den Poststempel für maßgeblich halten. Es zählt der Eingang bei Gericht, nicht die Absendung — am letzten Tag hilft nur Fax, beA oder die Rechtsantragstelle.
  • „Bei mir gilt das KSchG doch gar nicht." Die Drei-Wochen-Frist gilt trotzdem — auch im Kleinbetrieb und in der Wartezeit müssen andere Unwirksamkeitsgründe binnen drei Wochen geltend gemacht werden.
  • Den Zugang verdrängen. Der Briefkasten-Einwurf zählt, auch im Urlaub. Wer länger abwesend ist, sollte den Briefkasten leeren lassen.
  • Das Wochenende falsch rechnen. § 193 BGB verlängert nur, wenn das Ende auf Sa/So/Feiertag fällt — Wochenenden innerhalb der drei Wochen verlängern nichts.

Welche Kündigungsfrist für dein Arbeitsverhältnis gilt und wann es endet, zeigt der Kündigungsfrist-Rechner; ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, kalkulierst du mit dem Abfindungs-Rechner. Die ersten Schritte nach Erhalt einer Kündigung fasst der Ratgeber Kündigung erhalten — was du jetzt tun solltest zusammen.

Häufige Fragen

Drei Wochen ab dem Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der nach seiner Bezeichnung dem Zugangstag entspricht — ging die Kündigung an einem Dienstag zu, endet die Frist am Dienstag drei Wochen später um 24 Uhr. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

Dann gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) — selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Nur in engen Ausnahmefällen ist die nachträgliche Zulassung der Klage möglich (§ 5 KSchG), etwa wenn du trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klage verhindert warst; der Antrag muss binnen zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses gestellt werden, spätestens sechs Monate nach Fristablauf.

Ja. Die Drei-Wochen-Frist gilt auch im Kleinbetrieb und in den ersten sechs Monaten — also selbst dann, wenn du dich nicht auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen kannst, sondern z. B. auf Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung oder Sonderkündigungsschutz.

Ja. Für die außerordentliche (fristlose) Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist entsprechend (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG).

Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung — also wenn sie so in deinen Machtbereich gelangt ist, dass du sie unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen konntest (Briefkasten-Einwurf zählt, Urlaub schützt in der Regel nicht). Eine nur mündliche oder per E-Mail erklärte Kündigung wahrt die Schriftform nicht (§ 623 BGB) und setzt die Frist nicht in Gang.

Nein — entscheidend ist der Eingang beim Arbeitsgericht bis 24 Uhr des letzten Tages (Fax und beA zählen mit Eingang). Die Zustellung an den Arbeitgeber darf später erfolgen, wenn sie „demnächst" geschieht (§ 167 ZPO).

Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang — du kannst die Klage selbst oder über die Rechtsantragstelle des Gerichts erheben. Wegen der kurzen Frist und der Weichenstellungen (Abfindung, Weiterbeschäftigung) ist anwaltliche Beratung trotzdem dringend zu empfehlen.

Die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes — maßgeblich ist das Bundesland des zuständigen Arbeitsgerichts. Der Rechner verschiebt ein Fristende an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen automatisch auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

AR
arbeitsrechner-Redaktion
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Quellen & Rechtsstand
§ 4 KSchG — Anrufung des Arbeitsgerichts (Drei-Wochen-Frist)
§ 5 KSchG — Zulassung verspäteter Klagen
§ 7 KSchG — Wirksamwerden der Kündigung
§ 13 KSchG — außerordentliche Kündigung
§§ 187, 188, 193 BGB — Fristberechnung
§ 167 ZPO — Rückwirkung der Zustellung
Rechtsstand: 1. Juni 2026 · zuletzt geprüft 06/2026

Hinweis — dieser Rechner gibt eine erste Orientierung auf Basis der gesetzlichen Regelungen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Im Zweifel wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.