Kündigung

Kündigung erhalten — was du jetzt tun solltest

AR
arbeitsrechner-Redaktion
Recht & Rechner (KI-gestützt)
8 Min. Lesezeit Rechtsstand: 06/2026

Eine Kündigung trifft die meisten unvorbereitet. Wichtig ist jetzt vor allem eins: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, worauf es in den ersten Tagen ankommt.

Ruhe bewahren — die ersten 24 Stunden

Unterschreibe nichts vorschnell und stimme keinem Aufhebungsvertrag unter Druck zu. Eine Kündigung ist nicht das Ende — du hast klare Rechte und feste Fristen, die dir Zeit verschaffen. Notiere dir das genaue Datum, an dem die Kündigung bei dir zugegangen ist, denn ab diesem Tag laufen alle wichtigen Fristen.

Bewahre den Umschlag und das Schreiben sorgfältig auf. Sie sind im Streitfall wichtige Beweismittel — etwa für den Zugangszeitpunkt und die Schriftform.

Frist und Form prüfen

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam. Prüfe außerdem, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde und zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.

Wann endet dein Arbeitsverhältnis?

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Die wichtigste Frist: 3 Wochen für die Klage

Willst du dich gegen die Kündigung wehren, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.

Achtung Frist

Die Drei-Wochen-Frist ist eine Ausschlussfrist. Warte mit der anwaltlichen Beratung nicht bis zum letzten Tag — gerade die fristgerechte Einreichung ist entscheidend.

Lohnt sich eine Abfindung?

Anders als viele denken, gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist meist Verhandlungssache — oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Kündigungsschutzprozess. Als grobe Faustformel gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr; der tatsächliche Betrag hängt jedoch stark von den Erfolgsaussichten und der Verhandlungsposition ab.

Vorsicht beim Aufhebungsvertrag

Wird dir statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten, ist besondere Vorsicht geboten: Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, weil du an der Beendigung mitwirkst. Unterschreibe nicht unter Zeitdruck und lass dich vorher beraten.

Was du als Nächstes tun solltest

Melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend — spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Sammle alle Unterlagen, prüfe deinen Resturlaub und ein mögliches Arbeitszeugnis, und verschaffe dir mit unseren Rechnern zu Kündigungsfrist und Urlaubsanspruch schnell Klarheit über deine Ansprüche.

Häufige Fragen

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache, oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Als Faustformel gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Nicht vorschnell. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lass dich vorher beraten und unterschreibe nichts unter Druck.

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Quellen & Rechtsstand
§ 4 KSchG — Klagefrist
§ 622 BGB — Kündigungsfristen
§ 623 BGB — Schriftform
§ 159 SGB III — Sperrzeit
Rechtsstand: 06/2026

Hinweis — dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.