Eine Kündigung trifft die meisten unvorbereitet. Wichtig ist jetzt vor allem eins: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, worauf es in den ersten Tagen ankommt.
Ruhe bewahren — die ersten 24 Stunden
Unterschreibe nichts vorschnell und stimme keinem Aufhebungsvertrag unter Druck zu. Eine Kündigung ist nicht das Ende — du hast klare Rechte und feste Fristen, die dir Zeit verschaffen. Notiere dir das genaue Datum, an dem die Kündigung bei dir zugegangen ist, denn ab diesem Tag laufen alle wichtigen Fristen.
Bewahre den Umschlag und das Schreiben sorgfältig auf. Sie sind im Streitfall wichtige Beweismittel — etwa für den Zugangszeitpunkt und die Schriftform.
Frist und Form prüfen
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam. Prüfe außerdem, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde und zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.
Berechne deine genaue Kündigungsfrist und den letzten Arbeitstag.
Zum Rechner →Die wichtigste Frist: 3 Wochen für die Klage
Willst du dich gegen die Kündigung wehren, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Die Drei-Wochen-Frist ist eine Ausschlussfrist. Warte mit der anwaltlichen Beratung nicht bis zum letzten Tag — gerade die fristgerechte Einreichung ist entscheidend.
Lohnt sich eine Abfindung?
Anders als viele denken, gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist meist Verhandlungssache — oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Kündigungsschutzprozess. Als grobe Faustformel gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr; der tatsächliche Betrag hängt jedoch stark von den Erfolgsaussichten und der Verhandlungsposition ab.
Vorsicht beim Aufhebungsvertrag
Wird dir statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten, ist besondere Vorsicht geboten: Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, weil du an der Beendigung mitwirkst. Unterschreibe nicht unter Zeitdruck und lass dich vorher beraten.
Was du als Nächstes tun solltest
Melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend — spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Sammle alle Unterlagen, prüfe deinen Resturlaub und ein mögliches Arbeitszeugnis, und verschaffe dir mit unseren Rechnern zu Kündigungsfrist und Urlaubsanspruch schnell Klarheit über deine Ansprüche.
Häufige Fragen
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache, oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Als Faustformel gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Nicht vorschnell. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lass dich vorher beraten und unterschreibe nichts unter Druck.