„Die paar Überstunden zahlt mir die Firma schon aus“ — so einfach ist es leider nicht. Ob du deine Mehrarbeit vergütet bekommst, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Und wer zu lange wartet, geht im schlimmsten Fall leer aus.
Wann Überstunden bezahlt werden müssen
Ein Vergütungsanspruch besteht, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden — und keine wirksame Regelung etwas anderes vorsieht. Reines „Mehrarbeiten aus eigenem Antrieb“ ohne Wissen des Arbeitgebers reicht nicht. Im Streitfall musst du darlegen und notfalls beweisen, an welchen Tagen du wie viele Überstunden auf wessen Veranlassung geleistet hast.
Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Ob deine Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt eine Regelung, besteht in der Regel ein Anspruch auf Vergütung zum vereinbarten Stundenlohn (§ 612 BGB). Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es dagegen nicht — Zuschläge müssen ausdrücklich vereinbart sein.
Berechne deinen Saldo und den Geldwert der Mehrarbeit.
Zum Rechner →Vorsicht bei Pauschalklauseln
Viele Verträge enthalten Klauseln wie „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“. Solche pauschalen Abgeltungsklauseln sind nach der Rechtsprechung häufig unwirksam, weil für dich nicht erkennbar ist, welche Leistung in welchem Umfang erwartet wird. Wirksam sind allenfalls Klauseln, die eine klar begrenzte Zahl von Überstunden benennen. Lass eine solche Klausel im Zweifel prüfen.
Steuerfreie Zuschläge
Während es für Überstunden an sich keinen gesetzlichen Zuschlag gibt, sind bestimmte Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten steuerlich begünstigt: Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei — etwa 25 % für Nachtarbeit oder 50 % für Sonntagsarbeit. Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.
Tarif- und Arbeitsverträge enthalten oft kurze Ausschlussfristen — manchmal nur drei Monate. Werden Überstunden nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht, können die Ansprüche verfallen. Dokumentiere deine Stunden daher laufend und fordere offene Überstunden frühzeitig ein.
So setzt du deinen Anspruch durch
- Dokumentieren: Führe ein eigenes Stundenprotokoll mit Datum, Dauer und Anlass.
- Geltend machen: Fordere die Auszahlung schriftlich und unter Fristsetzung ein.
- Fristen wahren: Beachte vertragliche Ausschlussfristen.
- Grenzen kennen: Mehr als zehn Stunden pro Werktag sind nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich unzulässig.
Wie hoch dein Anspruch ist, berechnest du mit dem Überstunden-Rechner; den zugrunde liegenden Stundenlohn mit dem Stundenlohn-Rechner.
Häufige Fragen
Wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und keine wirksame Abgeltungsklausel besteht. Du musst darlegen, wann und auf wessen Veranlassung du sie geleistet hast.
Klauseln wie „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind häufig unwirksam, wenn der Umfang nicht klar begrenzt ist.
Nein. Zuschläge ergeben sich nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei sind nach § 3b EStG lediglich Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.