Vom Vollzeitgehalt zum Teilzeit-Gehalt
Wer die Arbeitszeit reduziert, will vorab wissen, was netto wie brutto übrig bleibt. Der Teilzeit-Gehalt-Rechner legt ein Vollzeitgehalt anteilig auf deine Teilzeit-Stunden um und zeigt dir Monatsgehalt, Quote und den gleichbleibenden Stundenlohn. So vergleichst du Stellen und Modelle auf einer fairen Grundlage.
So funktioniert die Berechnung
Grundlage ist der Pro-rata-temporis-Grundsatz: Das Gehalt sinkt im selben Verhältnis wie die Arbeitszeit. Die Formel lautet: Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Bei 4.000 € Vollzeitgehalt, 40 Vollzeit- und 30 Teilzeitstunden ergibt das 4.000 € × 30/40 = 3.000 € — also 75 % einer Vollzeitstelle. Der Stundenlohn bleibt dabei exakt gleich.
Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 TzBfG). Der Stundenlohn ist identisch; es sinkt allein die Stundenzahl und damit das Monatsgehalt. Eine geringere Bezahlung pro Stunde wäre eine unzulässige Diskriminierung.
Beispiel: verschiedene Teilzeit-Quoten
Das Beispiel zeigt das Prinzip: Egal welche Quote du wählst, der Stundenlohn bleibt konstant — es sinkt allein das Monatsgehalt im Verhältnis zur reduzierten Stundenzahl. Genau deshalb eignet sich der Stundenlohn so gut als faire Vergleichsgröße zwischen Voll- und Teilzeit.
Hast du Anspruch auf Teilzeit?
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht nach sechs Monaten ein Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten gibt es zusätzlich die Brückenteilzeit — eine von vornherein befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit (§ 9a TzBfG). Den Antrag musst du rechtzeitig, in der Regel drei Monate vor Beginn, stellen.
Teilzeit beantragen — Schritt für Schritt
Der Weg in die Teilzeit ist gesetzlich geregelt (§ 8 TzBfG). So gehst du vor:
- Frist wahren. Melde den Wunsch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn an — am besten schriftlich.
- Umfang und Verteilung angeben. Nenne, um wie viele Stunden du reduzieren möchtest und wie die Stunden über die Woche verteilt sein sollen.
- Erörterung abwarten. Der Arbeitgeber muss den Wunsch mit dem Ziel einer Einigung erörtern.
- Auf die Antwortfrist achten. Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ab, gilt die Verringerung als festgelegt — die Verteilung sogar entsprechend deinem Wunsch.
Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen, etwa wenn die Reduzierung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Ein pauschales „passt uns nicht“ genügt nicht.
Brückenteilzeit — Teilzeit auf Zeit
Wer nicht dauerhaft, sondern nur für eine bestimmte Phase reduzieren möchte, nutzt die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG). Sie ermöglicht eine im Voraus befristete Teilzeit von einem bis fünf Jahren mit anschließendem Rückkehrrecht in die frühere Vollzeit. Voraussetzung ist ein Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten und eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten. In Betrieben zwischen 46 und 200 Beschäftigten gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: Der Arbeitgeber muss die Brückenteilzeit nur einem bestimmten Anteil der Belegschaft gewähren. Die Brückenteilzeit ist ideal, um eine Familien- oder Pflegephase zu überbrücken, ohne den Rückweg in die Vollzeit zu verlieren.
Welche Teilzeitmodelle es gibt
Teilzeit ist mehr als „weniger Stunden“. Verbreitet sind mehrere Modelle:
- Klassische Teilzeit mit reduzierter täglicher oder wöchentlicher Stundenzahl.
- Vier-Tage-Woche, bei der die Arbeitszeit auf weniger Wochentage verteilt wird.
- Job-Sharing, bei dem sich zwei oder mehr Beschäftigte eine Stelle teilen.
- Teilzeit in der Elternzeit mit bis zu 32 Wochenstunden.
- Altersteilzeit als Modell für den gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Welches Modell passt, hängt von Lebensphase, Aufgabe und betrieblichen Möglichkeiten ab. Für die Gehaltsumrechnung ist das Modell zweitrangig — entscheidend ist allein das Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeitstunden.
Zurück in Vollzeit aufstocken
Teilzeit muss keine Einbahnstraße sein. Möchtest du später wieder mehr arbeiten, hast du nach § 9 TzBfG einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines passenden freien Arbeitsplatzes mit höherer Stundenzahl — sofern du gleich geeignet bist und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wer über Brückenteilzeit reduziert hat, kehrt ohnehin automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt in die frühere Arbeitszeit zurück. Plane den Wiedereinstieg frühzeitig und halte deinen Wunsch schriftlich fest, damit du bei der nächsten passenden Stelle berücksichtigt wirst.
Krankheit und Feiertage in Teilzeit
Auch im Krankheits- und Feiertagsfall gilt für Teilzeitkräfte das Lohnausfallprinzip: Du bekommst das, was du an deinen regulären Arbeitstagen verdient hättest. Wirst du krank, läuft die Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen auf Basis deiner Teilzeit-Stunden weiter. Fällt ein Feiertag auf einen deiner Arbeitstage, ist er nach den geplanten Stunden dieses Tages zu vergüten — fällt er auf einen ohnehin freien Tag, entsteht weder ein Plus noch ein Minus. Gerade bei ungleich über die Woche verteilten Teilzeitstunden wird hier oft falsch gerechnet. Wenn dein Stundenkonto nach einem Feiertag unerwartet ins Minus rutscht, hilft der Arbeitsstunden-Rechner, das korrekte taggenaue Soll zu ermitteln.
Teilzeit und Rente — der langfristige Effekt
Was kurzfristig nur das Monatsgehalt senkt, wirkt langfristig auch auf die Rente. Da die Rentenansprüche aus dem versicherten Bruttoentgelt entstehen, sammelst du in Teilzeit weniger Entgeltpunkte als in Vollzeit. Über viele Jahre kann das die spätere Rente spürbar mindern. Wer längere Zeit in Teilzeit arbeitet, sollte diesen Effekt einplanen — etwa durch zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge oder durch eine spätere Rückkehr in Vollzeit. Auch Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, die sich am Entgelt orientieren, fallen in Teilzeit niedriger aus. Die Reduzierung ist daher eine Abwägung zwischen mehr Zeit heute und Absicherung morgen.
Was sich sonst noch ändert
- Urlaub: bleibt bei gleicher Tageverteilung unverändert, weil er nach Arbeitstagen pro Woche bemessen wird — siehe Urlaubsanspruch-Rechner.
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in der Regel anteilig gewährt.
- Rente und Sozialversicherung: sinken mit dem Bruttogehalt; Teilzeit wirkt sich langfristig auf die Rentenhöhe aus.
- Netto: Da der Rechner brutto rechnet, ermittelst du den Netto-Effekt mit einem Brutto-Netto-Rechner.
Sonderzahlungen und Zuschläge in Teilzeit
Neben dem laufenden Gehalt sind auch die Extras anteilig zu betrachten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere Sonderzahlungen werden in der Regel im selben Verhältnis gewährt wie die Arbeitszeit — eine Teilzeitkraft mit 50 Prozent erhält also grundsätzlich auch das halbe Weihnachtsgeld. Heikel ist die Frage der Mehrarbeitszuschläge: Eine Regelung, die einen Zuschlag erst gewährt, wenn die Vollzeitarbeitszeit überschritten wird, kann Teilzeitbeschäftigte unzulässig benachteiligen. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben entschieden, dass eine solche Schwelle gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG verstoßen kann. Teilzeitkräfte sollten daher prüfen, ab welcher Stunde ein vereinbarter Zuschlag greift — und im Zweifel widersprechen.
Teilzeit und Steuern
Da der Rechner mit Bruttowerten arbeitet, lohnt ein Blick auf die Steuerseite. Mit sinkendem Bruttogehalt sinkt auch die Steuerlast, und zwar wegen der Steuerprogression sogar überproportional — vom geringeren Brutto bleibt anteilig oft mehr netto übrig, als die reine Quote vermuten lässt. Wer verheiratet ist, sollte die Wahl der Steuerklassen im Blick behalten, da sie das Nettoergebnis bei Teilzeit deutlich beeinflusst. Sinkt die Stundenzahl sehr stark, kann zudem die Minijob-Grenze relevant werden — unterhalb davon gelten eigene Regeln zur Sozialversicherung. Den konkreten Netto-Betrag ermittelst du mit einem Brutto-Netto-Rechner; der Teilzeit-Gehalt-Rechner liefert dir dafür die korrekte Brutto-Ausgangsgröße.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Sicht
In der Arbeitnehmer-Sicht beantwortet der Rechner die Frage „Was bleibt mir, wenn ich reduziere?“ und macht Modelle vergleichbar. Die Arbeitgeber-Sicht ist für die Personalplanung nützlich: Wer eine Stelle in Teilzeit ausschreibt oder eine Vollzeitstelle aufteilt, ermittelt mit derselben Pro-rata-Logik das anteilige Gehalt, die Personalkosten und die korrekte Eingruppierung. Wichtig in beiden Sichten ist das Diskriminierungsverbot: Der Stundenlohn und alle anteiligen Leistungen müssen denen vergleichbarer Vollzeitkräfte entsprechen. Eine faire, transparente Umrechnung schützt den Betrieb vor Nachforderungen und schafft Vertrauen bei den Beschäftigten. Schalte oben einfach zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Ansicht um — die Ergebnisformulierung passt sich deiner Perspektive an, während die zugrunde liegende Pro-rata-Berechnung in beiden Fällen identisch bleibt. Für die Personalplanung lässt sich so in Sekunden durchspielen, wie sich verschiedene Stundenmodelle auf Gehalt und Budget auswirken, bevor eine Stelle ausgeschrieben oder eine Reduzierung vereinbart wird.
Teilzeit-Mythen
- „In Teilzeit verdient man pro Stunde weniger.“ Falsch — der Stundenlohn ist identisch, nur die Stundenzahl sinkt.
- „Teilzeit bedeutet weniger Urlaubstage.“ Bei gleicher Verteilung der Arbeitstage bleibt die Zahl der Urlaubstage gleich; nur bei weniger Wochenarbeitstagen sinkt sie anteilig.
- „Einmal Teilzeit, immer Teilzeit.“ Es besteht ein Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Rückkehr in Vollzeit, und die Brückenteilzeit kehrt automatisch zurück.
- „Der Arbeitgeber kann Teilzeit beliebig ablehnen.“ Nur betriebliche Gründe rechtfertigen eine Ablehnung — und nur fristgerecht.
Teilzeit in der Elternzeit
Ein besonders häufiger Fall ist die Teilzeit während der Elternzeit. Erlaubt ist hier eine Tätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt — beim eigenen oder mit Zustimmung sogar bei einem anderen Arbeitgeber. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten besteht ein durchsetzbarer Anspruch auf diese Elternzeit-Teilzeit. Das Gehalt richtet sich auch hier nach dem Pro-rata-Grundsatz; ergänzend kann Elterngeld — insbesondere ElterngeldPlus — den Verdienstausfall teilweise auffangen. Die arbeitsrechtlichen Fristen rund um die Elternzeit selbst planst du mit dem Elternzeit-Rechner.
Wann sich Teilzeit lohnt
Ob sich eine Reduzierung lohnt, ist eine persönliche Abwägung. Für mehr Zeit mit der Familie, für Pflege, Weiterbildung oder die eigene Gesundheit kann Teilzeit der richtige Weg sein — gerade die befristete Brückenteilzeit erlaubt es, ohne dauerhaften Verzicht eine Lebensphase zu gestalten. Dem stehen das geringere Monatseinkommen und die niedrigeren Rentenansprüche gegenüber. Rechne deshalb beide Seiten durch: Mit diesem Rechner ermittelst du das anteilige Brutto, mit dem Stundenlohn-Rechner prüfst du die faire Bezahlung pro Stunde, und mit Blick auf die Rente kalkulierst du den langfristigen Effekt. So triffst du eine fundierte Entscheidung statt aus dem Bauch heraus. Hilfreich ist es, die Reduzierung zunächst befristet auszuprobieren — etwa über die Brückenteilzeit —, um zu sehen, ob das geringere Einkommen und der gewonnene Zeitumfang im Alltag wirklich gut zueinander passen, bevor du dich für eine längere Zeit dauerhaft darauf festlegst.
Häufige Fehler
- Falsche Vollzeit-Stundenbasis. Tarifliche Vollzeit kann 37,5 oder 38,5 Stunden betragen — nutze die korrekte Bezugsgröße.
- Stundenlohn-Kürzung akzeptieren. Der Stundenlohn darf bei Teilzeit nicht sinken.
- Antragsfrist verpassen. Der Teilzeitwunsch muss rechtzeitig angemeldet werden.
Den zugrunde liegenden Stundenlohn berechnest du mit dem Stundenlohn-Rechner; Mehrarbeit über die Teilzeit hinaus mit dem Überstunden-Rechner.
Häufige Fragen
Nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz: Das Vollzeitgehalt wird im Verhältnis der Teilzeit- zu den Vollzeitstunden gekürzt. Bei 30 von 40 Stunden erhältst du also 30/40 = 75 % des Vollzeitgehalts.
Ja. Teilzeitbeschäftigte dürfen beim Entgelt nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte (TzBfG). Der Stundenlohn bleibt identisch — es sinkt nur die Stundenzahl und damit das Monatsgehalt.
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht nach sechs Monaten ein Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeit; größere Betriebe müssen unter Voraussetzungen auch die Brückenteilzeit (befristete Teilzeit) gewähren.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden. Wer an gleich vielen Tagen, nur kürzer arbeitet, behält die volle Zahl an Urlaubstagen. Details zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere Sonderzahlungen werden in der Regel ebenfalls anteilig nach dem Teilzeitanteil gewährt, sofern sie Entgeltcharakter haben.
Das hängt von Steuerklasse und Abgaben ab. Da der Rechner mit Brutto-Werten arbeitet, ist das Ergebnis objektiv vergleichbar; den Netto-Effekt ermittelst du mit einem Brutto-Netto-Rechner.