Krankheit und Urlaub vertragen sich rechtlich besser, als viele denken: Wer im Urlaub krank wird, verliert die Tage nicht — und auch bei langer Erkrankung bleibt der Urlaub länger erhalten, als oft befürchtet. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Krank im Urlaub — die Tage zählen nicht
Erkrankst du während deines Urlaubs, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Du bekommst diese Tage also zurück und kannst sie später erneut als Urlaub nehmen. Wichtig: Du musst dich wie im normalen Krankheitsfall unverzüglich krankmelden und ein ärztliches Attest vorlegen — bei Erkrankung im Ausland gelten zusätzliche Nachweispflichten.
Krank statt Urlaub — kein Erholungszweck
Bist du arbeitsunfähig krank, kannst du in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen. Urlaub dient der Erholung von der Arbeit, nicht von einer Krankheit. Ein bereits genehmigter Urlaub, der in eine Krankschreibung fällt, wird daher nicht „verbraucht“ — die Tage bleiben dir erhalten.
Berechne deinen gesetzlichen und vertraglichen Jahresanspruch.
Zum Rechner →Langzeiterkrankung — Verfall erst nach 15 Monaten
Wer über einen längeren Zeitraum durchgehend arbeitsunfähig ist, sammelt Urlaubsansprüche an. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt der gesetzliche Urlaub bei fortdauernder Krankheit aber nicht schon zum Jahresende, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Urlaub aus 2025 verfällt bei durchgehender Krankheit also frühestens Ende März 2027.
Die Hinweispflicht des Arbeitgebers
Unabhängig von der Krankheit gilt: Gesetzlicher Urlaub verfällt am Jahresende nur dann, wenn der Arbeitgeber dich zuvor rechtzeitig und konkret auf den noch offenen Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Bleibt dieser Hinweis aus, bleibt dein Urlaub bestehen.
Die strengen Schutzregeln gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für vertraglichen Mehrurlaub können Arbeits- oder Tarifverträge abweichende, auch frühere Verfallsregeln vorsehen — ein Blick in den Vertrag lohnt sich.
Was du tun solltest
- Sofort krankmelden und Attest sichern — auch im Urlaub.
- Krankheitstage dokumentieren, um die Nachgewähr durchzusetzen.
- Resturlaub im Blick behalten, gerade nach langer Krankheit oder vor einem Jobwechsel.
Deinen Jahresanspruch berechnest du mit dem Urlaubsanspruch-Rechner, den noch offenen Rest mit dem Resturlaub-Rechner.
Häufige Fragen
Ja. Wirst du im Urlaub krank und weist das mit ärztlichem Attest nach, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG) — du kannst sie später nachholen.
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaub erst 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres.
Nein. Wer arbeitsunfähig krank ist, kann keinen Urlaub nehmen — Urlaub dient der Erholung von der Arbeit, nicht von Krankheit.