Minijob-Stunden berechnen
Im Minijob ist nicht die Stundenzahl gedeckelt, sondern der monatliche Verdienst. Wie viele Stunden du arbeiten darfst, hängt deshalb direkt von deinem Stundenlohn ab. Der Minijob-Rechner zeigt dir, wie viele Stunden pro Monat und Woche du bei deinem Lohn leisten kannst, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
So funktioniert die Berechnung
Die maximale Stundenzahl ergibt sich aus Verdienstgrenze geteilt durch Stundenlohn. Bei einer Grenze von 603 € und einem Stundenlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden im Monat — umgerechnet etwa zehn Stunden pro Woche. Verdienst du mehr pro Stunde, sinkt die zulässige Stundenzahl entsprechend.
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und steigt seither automatisch mit. Sie beträgt das 130-Fache des Mindestlohns geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). 2026 liegt sie bei rund 603 €. Im Rechner kannst du den Wert jederzeit an den aktuellen Stand anpassen.
Zwei Arten von Minijobs
Der Begriff Minijob umfasst zwei unterschiedliche Formen der geringfügigen Beschäftigung:
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung. Hier zählt der monatliche Verdienst, der die dynamische Grenze (2026 rund 603 €) nicht dauerhaft überschreiten darf. Dies ist der klassische, dauerhaft ausgeübte Minijob, den dieser Rechner abbildet.
- Kurzfristige Beschäftigung. Hier ist nicht der Verdienst, sondern die Dauer begrenzt: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Sie muss zudem von vornherein befristet und darf nicht berufsmäßig sein, also nicht die wirtschaftliche Hauptgrundlage bilden. Eine Verdienstgrenze gibt es hier nicht.
Die kurzfristige Beschäftigung eignet sich für Saison- oder Aushilfsjobs, etwa in den Semesterferien. Wer dauerhaft nebenbei arbeitet, fällt dagegen unter die geringfügig entlohnte Beschäftigung.
Deine Rechte als Minijobber
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Minijobber „weniger Rechte“ hätten. Tatsächlich sind sie arbeitsrechtlich regulären Beschäftigten weitgehend gleichgestellt:
- Bezahlter Urlaub. Auch im Minijob besteht der gesetzliche Urlaubsanspruch — anteilig nach der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das acht gesetzliche Urlaubstage.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wirst du krank, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter — nach vierwöchiger Wartezeit.
- Feiertagsvergütung. Fällt ein Feiertag auf einen deiner Arbeitstage, ist er nach dem Lohnausfallprinzip zu bezahlen.
- Kündigungsschutz und Zeugnis. Es gelten dieselben Kündigungsfristen und der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Diese Ansprüche bestehen unabhängig davon, dass der Verdienst für dich steuer- und abgabenfrei bleibt.
Rentenversicherung: befreien oder einzahlen?
Geringfügig entlohnte Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, du trägst aber nur einen kleinen Eigenanteil (Aufstockung auf den vollen Beitragssatz). Du kannst dich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen — dann bleibt dir der Eigenanteil, du verzichtest aber auf Leistungen. Wer einzahlt, sammelt vollwertige Pflichtbeitragsmonate für die Wartezeiten der Rente, erhält Ansprüche auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente und kann die Riester-Förderung nutzen. Die Befreiung lohnt vor allem, wenn die Rente anderweitig gesichert ist; wer dagegen Anwartschaften aufbauen will, sollte die geringen Eigenbeiträge in Kauf nehmen. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und kann nicht widerrufen werden.
Gelegentliches Überschreiten
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze — etwa durch eine Krankheitsvertretung — ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zwölfmonatszeitraum zulässig, ohne dass der Minijob-Status verloren geht. In diesen Monaten darf der Verdienst maximal das Doppelte der Grenze betragen. Planmäßige, regelmäßige Überschreitungen sind dagegen nicht erlaubt.
Über der Grenze: der Übergangsbereich (Midijob)
Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 € monatlich liegt der Übergangsbereich (Midijob, § 20 SGB IV). Dort bist du voll sozialversichert, zahlst aber zunächst reduzierte, gleitend ansteigende Arbeitnehmerbeiträge. Der Übergang lohnt sich, weil du vollwertige Ansprüche etwa in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erwirbst.
Konkret heißt das: Direkt oberhalb der Minijob-Grenze fällt dein Beitragsanteil sehr niedrig aus und steigt bis 2.000 € langsam auf den regulären Satz an. Du bekommst also für jeden zusätzlich verdienten Euro netto mehr heraus, ohne dass dein Beitrag sprunghaft hochschnellt. Gleichzeitig erwirbst du volle Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Kranken-, Pflege- und Rentenleistungen sowie eine eigenständige Krankenversicherung. Für viele ist der Midijob deshalb attraktiver, als knapp unter der Minijob-Grenze zu bleiben — gerade wenn ohnehin mehr Stunden möglich wären. Die anteilige Vergütung bei höherer Stundenzahl rechnest du mit dem Teilzeit-Gehalt-Rechner durch.
Kurzfristige Beschäftigung — die Regeln
Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, weil sie von vornherein zeitlich begrenzt ist. Sie darf im Kalenderjahr höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage umfassen und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden — sie darf also nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage bilden. Für Studierende, Schülerinnen und Schüler oder Menschen mit gesichertem Haupteinkommen ist das meist unproblematisch. Anders als beim entlohnten Minijob gibt es keine Verdienstgrenze, dafür ist der Lohn aber lohnsteuerpflichtig — entweder über die Steuerklasse oder pauschal. Wer die Zeitgrenzen überschreitet oder die Beschäftigung berufsmäßig ausübt, verliert die Sozialversicherungsfreiheit rückwirkend.
Mehrere Minijobs und die Zusammenrechnung
Du darfst mehrere geringfügig entlohnte Minijobs gleichzeitig haben — entscheidend ist aber die Summe: Alle entlohnten Minijobs zusammen dürfen die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Wer also zwei Minijobs mit je 400 € ausübt, liegt mit 800 € über der Grenze und wird insgesamt sozialversicherungspflichtig. Übst du neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs aus, bleibt nur der erste abgabenfrei; jeder weitere wird mit dem Hauptberuf zusammengerechnet. Melde deine Minijobs deinem Arbeitgeber daher vollständig, damit die Beiträge korrekt eingestuft werden — eine falsche Angabe kann zu Nachforderungen führen.
Anmeldung, Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung
Jeder Minijob wird vom Arbeitgeber bei der zentralen Minijob-Zentrale angemeldet, die auch die Pauschalabgaben einzieht. Für dich entsteht dadurch kein Aufwand. Wichtig ist die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit: In Minijobs muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren (§ 17 Mindestlohngesetz). Das schützt dich davor, dass durch zu viele Stunden bei niedrigem Lohn der Mindestlohn unterschritten wird. Achte selbst darauf, dass dein rechnerischer Stundenlohn nie unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt — andernfalls hast du Anspruch auf Nachzahlung, der sich auch nicht durch Ausschlussfristen aushebeln lässt.
Steuern, Abgaben und Mindestlohn
Für dich ist der Minijob-Verdienst in der Regel steuer- und abgabenfrei — der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben. In die Rentenversicherung zahlst du einen kleinen Eigenanteil, sofern du dich nicht davon befreien lässt; die Beitragszahlung sichert dir aber volle Rentenansprüche und Riester-Förderung. Wichtig: Der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt auch im Minijob — ein niedrigerer Stundenlohn ist unzulässig.
Minijob neben Hauptjob, Studium, Rente oder Elternzeit
Ob sich ein Minijob lohnt, hängt stark von deiner sonstigen Situation ab:
- Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgabenfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit sozialversicherungspflichtig.
- Als Studentin oder Student ist ein Minijob meist unproblematisch; achte aber auf Grenzen bei Familienversicherung, BAföG und Kindergeld.
- Als Rentnerin oder Rentner darfst du unbegrenzt viele Minijobs ausüben — seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente ohne Kürzung.
- In Eltern- oder Pflegezeit ist ein Minijob bis zur erlaubten Stundenzahl zulässig und tastet den Status in der Regel nicht an.
Prüfe vor Aufnahme eines zweiten Jobs immer, ob er noch unter die Grenze passt oder bereits in den Midijob-Bereich führt.
Minijob kündigen
Auch ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis und endet nicht einfach durch Nichterscheinen. Für die Kündigung gelten dieselben Regeln wie sonst: Sie muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), und es greift die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern Vertrag oder Tarif nichts anderes vorsehen. In einer vereinbarten Probezeit verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen. Offene Ansprüche wie anteiliger Resturlaub sind auch beim Minijob auszugleichen oder abzugelten. Wann genau dein Minijob bei einer Kündigung endet, ermittelst du mit dem Kündigungsfrist-Rechner — die Logik ist identisch zur regulären Beschäftigung und unterscheidet sich allein durch eine eventuell abweichende vertragliche Frist.
Minijob und Krankenversicherung
Ein Minijob begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Der Arbeitgeber zahlt zwar eine Pauschale zur Krankenversicherung, daraus entsteht für dich aber kein eigener Leistungsanspruch. Du musst also anderweitig versichert sein — etwa beitragsfrei über die Familienversicherung bei Ehepartner oder Eltern, als Studierende über die studentische Krankenversicherung oder freiwillig beziehungsweise über eine Hauptbeschäftigung. Achte bei der Familienversicherung auf die Einkommensgrenze für mitversicherte Angehörige: Liegt dein Minijob-Verdienst innerhalb der geringfügigen Grenze, bleibt die Familienversicherung in der Regel erhalten. Genau hier ist es wichtig, die zulässige Stundenzahl im Blick zu behalten — der Rechner hilft dir, unter der Grenze zu bleiben.
Vorteile und Grenzen eines Minijobs
Der Minijob ist unkompliziert und für dich abgabengünstig — der Verdienst kommt fast vollständig bei dir an, und der bürokratische Aufwand liegt beim Arbeitgeber. Das macht ihn ideal als Zuverdienst, für den Wiedereinstieg oder neben Studium und Rente. Die Kehrseite: Mit einem dauerhaften Minijob baust du nur geringe Ansprüche in der Sozialversicherung auf, und der niedrige Verdienst deckt selten mehr als einen Zuschuss. Wer regelmäßig mehr arbeiten kann und auf soziale Absicherung Wert legt, fährt mit einem Midijob oder einer Teilzeitstelle oft besser. Es lohnt sich daher, ehrlich zu kalkulieren, ob der steuerfreie Minijob oder die etwas höher belastete, aber besser abgesicherte Beschäftigung langfristig die klügere Wahl ist.
Steuern im Minijob
Beim Minijob hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten der Versteuerung. In der Regel führt er eine Pauschsteuer von zwei Prozent ab, die bereits Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abdeckt — für dich bleibt der Verdienst dann steuerfrei und taucht nicht in deiner Einkommensteuererklärung auf. Alternativ kann der Lohn nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen (Steuerklasse) versteuert werden; das ist vor allem bei günstigen Steuerklassen interessant, macht den Verdienst aber zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Welche Variante gewählt wird, vereinbarst du mit dem Arbeitgeber. Für die meisten Minijobber ist die Pauschalbesteuerung die einfachste und günstigste Lösung.
Beispiel: zulässige Stunden bei verschiedenen Löhnen
Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden darfst du arbeiten, ohne die Grenze zu sprengen. Wer mehr verdienen möchte, sollte den Übergang in einen Midijob prüfen, statt die Minijob-Grenze planmäßig zu überschreiten.
Häufige Fehler
- Veraltete Grenze nutzen. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn — prüfe den aktuellen Wert.
- Mehrere Minijobs addieren. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; in Summe gilt dieselbe Grenze.
- Stundenlohn unter Mindestlohn. Auch im Minijob ist der Mindestlohn zwingend.
- Hauptjob plus Minijob. Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenfrei; jeder weitere wird sozialversicherungspflichtig.
Deinen Stundenlohn als Ausgangsgröße prüfst du mit dem Stundenlohn-Rechner; die anteilige Vergütung bei höherer Stundenzahl mit dem Teilzeit-Gehalt-Rechner.
Häufige Fragen
Seit 2025 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie beträgt das 130-Fache des Mindestlohns geteilt durch drei (§ 8 SGB IV). 2026 liegt sie bei rund 603 € im Monat. Im Rechner kannst du den Wert bei Bedarf anpassen.
Das ergibt sich aus Verdienstgrenze geteilt durch deinen Stundenlohn. Beim Mindestlohn entspricht die Grenze rund 43 Arbeitsstunden im Monat — bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob, § 20 SGB IV). Dort steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gleitend an — du bist voll sozialversichert.
Der Verdienst ist für dich in der Regel steuer- und abgabenfrei; der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. In die Rentenversicherung zahlst du einen kleinen Eigenanteil, sofern du dich nicht befreien lässt.
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt auch für Minijobs. Ein geringerer Stundenlohn ist unzulässig.